Ausgewogene Steuersenkungen

Zum Kantonsratsentscheid Teilrevision des Steuergesetzes

Noch vor einem halben Jahr präsentierte sich der Steuerhimmel durchzogen. Die Zahlungen des Innerkantonalen Finanzausgleiches (IFA) erlaubten die Senkung des Steuerfusses in praktisch allen Gemeinden. Dass dies nicht überall klappte, war der Teilrevision des Steuergesetzes zu zuschreiben. Angesagte Mindereinnahmen bewogen viele Gemeinden, eine Reserve via IFA-Ausgleichsgelder zu beantragen.

Angst wirkt immer. In der Gemeinde Schwyz war ein Minderertrag durch die Teilrevision Steuergesetz von 3.3 Mio kalkuliert. Der Gemeinderat beantragte, den Steuerfuss nur leicht zu senken und 7 Mio der Ausgleichszahlungen nicht an den Bürger weiterzugeben. Die Gemeindeversammlung folgte diesem Antrag.

Es wird nie so heiss gegessen wie gekocht wird. Jetzt hat der Kantonsrat über die Teilrevision des Steuergesetz entschieden. Die Ausfälle für die Gemeinde Schwyz werden statt der 3.3 Mio weniger als 1.7 Mio Franken betragen.

Zusammengefasst darf sich der Bürger auf spürbare Entlastungen freuen. Minus 5 Prozent Steuerfuss beim Kanton, minus 5 Prozent beim Bezirk Schwyz und minus 25 Prozent bei der Gemeinde Schwyz durch den IFA. Und jetzt zusätzlich Entlastungen durch die Teilrevision Steuergesetz, welche nochmals weniger Steuerlast für jeden Bürger bringen.

Der Entscheid kam dank guter Zusammenarbeit aller Parteien zu Stande. Jung und Alt, Arbeiter und Unternehmer, alle sind berücksichtigt worden.

Endlich kann der Bürger aufatmen und erfährt eine spürbare Entlastung nach Jahren der Teuerung, zum Beispiel bei der Krankenkassenprämie. Freude herrscht! Meistens begünstigen solche gelungenen Anpassungen die Wirtschaft, und am Ende hebt dies die Mindererträge auf allen politischen Stufen wieder auf.

Fredy Prachoinig, Kantonsrat SVP, Schwyz

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