Gerechter Finanzausgleich
Zum Gastbeitrag «Steuergefälle im Kanton bleibt hoch» von Toni Dettling
Das aktuelle Gesetz über den innerkantonalen Finanzausgleich (IFA) ist eine Art Kopie des nationalen Finanzausgleichs (NFA). Beide Gesetze sind am gleichen Ort unvollständig und trotzdem bei den Nehmern willkommen.
Das Hauptziel des IFA ist die Minderung der übermässigen Unterschiede in der Steuerbelastung von Bezirken und Gemeinden (Art 2, lit. d). Es ist nicht das Ziel die Steuerunterschiede zu eliminieren wie dies angedeutet wurde.
Es war interessant zu verfolgen, wie das Gesetz des IFA in den 30 «Budgetgemeinden» umgesetzt wurde. Es gab eine Kalkulation vom Kanton mit Ausgleichssummen und eine mögliche Reduktion des Steuerfusses. Viele Gemeinden haben das Geld gerne genommen und die dazugehörige Steuerfussreduktion elegant umschifft. So muss man sich nicht wundern, wenn immer noch markante Unterschiede beim Steuerfuss vorhanden sind.
Wenn man die 30 Gemeinden vergleichen will, helfen nur die Zahlen der Gemeindesteuerfüsse, diese kann man auf meiner Homepage finden. Der IFA muss verbessert werden, dazu braucht es keine Studie. Das Gesetz gibt Ziele, aber keine Verbindlichkeit. Wenn die Gemeinden nicht mitmachen, dann wirkt der IFA nicht.
Die Gemeinden mit den hohen Steuerfüssen haben meistens ein Ausgabenproblem. Sie leisten sich mehr als sie einnehmen. Die Ausgleichszahlungen werden missbraucht. Dazu gibt es Unzulänglichkeiten bei der Kalkulation. Das gleiche gilt für den NFA. Der Geberkanton Schwyz zahlt immer mehr und die Nehmerkantone halten sich nicht an die Zielsetzung. Der Bürger und sein Steuerfuss werden vergessen.
Fredy Prachoinig, Kantonsrat SVP, Schwyz