Scheibenfehler

Zum Artikel «Bahnhofstrasse: SVP setzt auf Genossenschaften» vom 26. November

Man kann der SVP Gemeinde Schwyz vorwerfen, wir seien die Langsamsten bezüglich der Umfrage zum Thema Bahnhofstrasse 15 in Schwyz. Das wäre akzeptabel.

In der Einleitung zum Artikel wird eine Abstimmung vom Jahr 2020 zitiert. Da liegt eine inakzeptable, grobe Verwechslung vor.

In der Resolution der SVP Gemeinde Schwyz wird der Kanton daran erinnert, sich an seine eigenen Gesetze zu halten und als Vorbild zu wirken. Die Familien sollen bezahlbaren Wohnraum finden, die Geburtenrate ist im Keller, alle Zeichen stehen für nötige Unterstützung. Dies soll mit der Vergabe des Baurechts an gemeinwohlorientierte Institutionen sichergestellt werden. Nichts von Subventionen etc. Das Beispiel der Gemeinde Schwyz, welche an der Gotthardstrasse in Ibach genau dies getan hat, sei hier erwähnt. Das Gewerbe gehört ins teure Zeughausareal, das realisiert werden soll.

Bei uns in der Ortspartei ist mir niemand bekannt, der ein Servitut für staatlich, subventionierten Wohnungsbau auf Privatliegenschaften unterstützen würde, wie damals bei der Vorlage im Jahr 2020. Eigentümer müssen frei sein und nicht staatlich bevormundet werden.

Anders sieht es beim Kanton oder einer Gemeinde aus. Das wurde erkannt und darum liegt die Resolution entsprechend vor.

Somit gibt es keinen Widerspruch, wie vorgeworfen wurde. Schützen würden sagen, da wurde auf die falsche Scheibe geschossen und ist ein Scheibenfehler passiert.

Fredy Prachoinig, Kantonsrat SVP, Schwyz

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Neinsager sind nötig